HOME

ÜBER MICH

LEISTUNGEN

KONTAKT

Inspiration


Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeines

1. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“ genannt) gelten für alle mit Lisa Grübl Fotografie geschlossenen Aufträge
(folgend der Fotograf genannt), insbesondere für Verträge wie Fotoshootings, Hochzeitsreportagen, Einzelcoachings und Workshops oder Fotoprodukte.
Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen vierzehn Werktagen zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt
2. “Lichtbilder” im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher Form oder auf welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Daten auf USB, Fachabzüge usw.)
3. Vertragspartner ist Lisa Grübl Fotografie, Talstraße 14b, 56472 Großseifen, info@lisagruebl.com
4. Grundlegend für Umfang, Art und Qualität der Lieferungen und Leistungen ist der beiderseits unterzeichnete Vertrag oder die Annahmeerklärung von Lisa Grübl Fotografie, sonst die Leistungsbeschreibung auf der Website von Lisa Grübl Fotografie, www.lisagruebl.com. Sonstige Angaben oder Anforderungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn die Vertragspartner dies schriftlich vereinbaren. Nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs erfordern ebenfalls der schriftlichen Vereinbarung.
5. Beschreibungen des Produkts und Darstellungen sind Leistungsbeschreibungen, jedoch keine Garantien. Eine Garantie bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Erklärung von Lisa Grübl Fotografie.

II. Urheberrecht
1. Das Urheberrecht der Lichtbilder liegt immer beim Fotografen.
2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde.
3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
4. Der Auftraggeber hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind (siehe Eigentumsvorbehalt).
5. Bei der Verwendung der Lichtbilder in Online– und Printmedien (für den privaten Gebrauch) ist der Fotograf, als Urheber des Lichtbildes zu nennen, zur Nutzung dienen die mitgelieferten Lichtbilder mit Wasserzeichen des Fotografen (bei Hochzeitsreportagen bedarf es der namentlichen Erwähnung). Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
6. Die Roh-Daten verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Roh-Daten (unbearbeitete Bilder/ RAW-Dateien) an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt
1. Alle Preise verstehen sich als Gesamtpreise in Euro inklusive der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
2. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben, Nebenkosten wie Reisekosten, Spesen, Requisiten, Studiomieten etc. sind sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen.
3. Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten während der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese vom Fotografen anzuzeigen.
4. Die Zahlung erfolgt per Rechnung, die Überweisungsdaten des Fotografen sind auf der Rechnung ausgewiesen.
5. Bei Terminvereinbarung ist eine Anzahlung/Terminreservierungsgebühr in Höhe von 20% fällig, für einzeln gebuchte Fotoshootingtermine kann eine Anzahlung nach Abspräche mit dem Fotografen entfallen.
6. Fällige Rechnungen sind innerhalb von 10 (in Worten: zehn) Tagen zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30
(in Worten: dreißig) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
7. Die durch Rückbuchungen entstehenden Rückbuchungsgebühren der Kreditinstitute, die auf das Verschulden des Kunden zurückzuführen sind, gehen zu Lasten des Kunden.
8. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder und alle anderen erbrachten Leistungen Eigentum und in den Händen des Fotografen. Das Nutzungsrecht wird erst mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars an den Auftraggeber übergeben.

IV. Haf¬tung
1. Der Fotograf haftet nicht für etwaige Schäden, welche im Rahmen der ausgeführten Leistung beim Auftraggeber verursacht wurden. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten , Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf nicht.
2. Für Ansprüche aus Drittrechten oder Persönlichkeitsrechten fotografierter Personen haftet er Fotograf nicht.
3. Der Fotograf verwahrt die Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Daten nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten.
4. Die Zusendung und Rücksendung von Dateien, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.

V. Absage durch den Kunden, Ausfallhonorar
1. Nach Vorsortierung stellt der Fotograf dem Auftraggeber eine passwortgeschützte Online-Galerie für 14 Tage zur Verfügung, in welcher sich der Auftraggeber die entsprechenden Lichtbilder zur Bearbeitung auswählen kann. Bei gebuchten Hochzeitsreportagen werden ausschließlich bearbeitete Bilder in der genannten Galerie zur Verfügung gestellt.
2. Nachdem die Auswahl getroffen ist, werden die Lichtbilder durch den Fotografen vollständig bearbeitet. Der Fotograf verpflichtet sich, den Auftrag schnellstmöglich abzuschließen und die Lichtbilder an den Auftraggeber zu senden.
3. Storniert der Auftraggeber die Fotografenbuchung zu einem späteren Zeitpunkt, steht dem Fotografen ein Ausfallhonorar zu. Dies wird wie folgt berechnet:
bei Hochzeiten: Storno ab 6 Monate vor der vereinbarten Veranstaltung: kostenfrei. Die Anzahlung wird vollständig zurückerstattet.
Storno bis zu 4 Monaten vor der vereinbarten Veranstaltung: 50% der vereinbarten Gesamtsumme.
Storno bis 4 Wochen vor der vereinbarten Veranstaltung: 100 % der vereinbarten Gesamtsumme (auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde).
Bei Fotoshootings, Storno ab 10 Tage vor dem vereinbarten Termin: 50% der vereinbarten Gesamtsumme, Storno ab 5 Tage vor dem vereinbarten Termin: 100% der vereinbarten Gesamtsumme. Wurde noch keine Gesamtsumme vereinbart, so ist immer von dem kleinstmöglichen Paketpreis auszugehen.
Absage durch den Kunden, Pandemiebegründet
4. Absage begründet durch eine Pandemie (wie COVID-19) wird wie folgt behandelt: Erfolgt die Absage, da durch die tagesaktuellen Regelungen des jeweiligen Bundeslandes (wie beispielweise Lockdown) eine Durchführung der geplanten Veranstaltung / des Fotoshootings nicht zulässig ist, kann dieser Termin kostenfrei storniert werden. Es ist möglich kostenfrei einmalig eine Terminverschiebung wahrzunehmen. Dies nimmt Stornierungen aus, bei welchen die geplante Veranstaltung / das Fotoshooting laut der tagesaktuellen Regelungen des jeweiligen Bundeslandes wenn auch mit teils starken Einschränkungen durchführbar ist, sich aber der Auftraggeber aus persönlichen Gründen gegen eine Durchführung entscheidet. Hier gilt eine reguläre Stornierung.


VI. Absage von Leistungen durch Lisa Grübl Fotografie
Lisa Grübl Fotografie behält sich vor, jederzeit – auch bereits gebuchte – Leistungen (insbesondere Fotoshootings, Shootingtage, Hochzeiten und Coachings) aus wichtigem Grund abzusagen oder zu verlegen. Ein wichtiger Grund kann insbesondere die Unwirtschaftlichkeit (ausgenommen Hochzeiten) des Angebots aufgrund sich zu geringer Nachfrage sowie eine Krankheit des Fotografen sein. Bei einer Hochzeit bemüht sie sich um einen Ersatzfotografen.
Im Falle der Absage durch Lisa Grübl Fotografie wird eine bereits gezahlte Gebühr vollständig erstattet.

VII. Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.

VIII. Bildbearbeitung
1. Der Auftraggeber kennt den fotografischen und bildgestalterischen Stil des Fotografen und ist sich bewusst, dass seine Lichtbilder in ähnlichem Stil bearbeitet werden.
2. Die nachträgliche Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, dazu zählen auch Umfärbung in SW oder Sepia, nachträgliche Farbbearbeitung, sowie das Erstellen von Collagen ist nicht gestattet, es sei denn, es wurde eine gesonderte Vereinbarung getroffen.
3. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Lichtbilder des Fotografen im Internet elektronische Verknüpfungen so vorzunehmen, dass der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.

IX. Lieferzeiten und Reklamation
1. Der Fotograf liefert seine Arbeiten zumeist binnen 6-10 Arbeitswochen aus. Bei Hochzeitsreportagen gilt eine Lieferzeit von 8-12 Wochen. Durch Stoßzeiten kann es zu Verzögerungen kommen. Diese betriebsbedingten Verzögerungen, sowie Verzögerungen durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc. stellen keinen Reklamationsgrund dar. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitungen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
2. Sämtliche Arbeiten werden vom Fotografen mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Können ausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 7 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich. Bei Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
3. Sollten digital erworbene Lichtbilder in Eigenverantwortung durch den Auftraggeber entwickelt/gedruckt werden, so übernimmt der Fotograf hierfür keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse. Farbkorrekte Abzüge können über den Fotografen erworben werden.

X. Rückgaberecht Downloads
1. Beim Kauf der Presets werden diese bereits vor Ablauf der 14-tägigen Rückgabefrist zur Verfügung gestellt. Der Kunde stimmt diesem ausdrücklich zu. Eine Rückgabe ist daher nach Download der Presets nicht mehr möglich.

XI. Salvatorische Klausel
Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.